Baugutachter Frankfurt am Main
Daniel Marx, Regionalleitung Rhein-Main
Bausachverständiger und Baugutachter
Kennedyallee 9360596 Frankfurt am Main
Tel: 069 2475 378 20
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Qualifikation
- Bachelor of Science
- Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main
Bausachverständige und Baugutachterin
Kennedyallee 9360596 Frankfurt am Main
Tel: 069 2475 378 20
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Qualifikation
- Bachelor of Engineering
- Sachkundige für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundige für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
Michael Dümler
Bausachverständiger und Baugutachter
Tel: 069 2475 378 20Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Qualifikation
- Maurermeister
- Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundiger für Feuchte- und Schimmelpilzschäden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Frankfurt am Main stehen Ihnen:
- B. Sc. Herr Daniel Marx, Regionalleitung Rhein-Main
- B. Eng. Frau Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main
- Herr Michael Dümler
Baugutachter mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.
Bezeichnung als Baugutachter
Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.
Beispiele aus der Rechtsprechung:
- Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
- Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
- Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
- Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
- Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. B. Sc. Herr Daniel Marx, Regionalleitung Rhein-Main, B. Eng. Frau Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main, Herr Michael Dümler, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Frankfurt am Main, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Frankfurt am Main kommen bzw. sich nicht in Frankfurt am Main auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Frankfurt - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Frankfurt am Main ist in dem Bundesland Hessen die größte Stadt. Die Einwohneranzahl liegt bei rund 700.000 Bewohnern. Frankfurt am Main hat eine Fläche von 248,31km², welche so groß ist wie ca. 34.777 Fußballfelder.
Die Stadt ist berühmt für Ihre Skyline mit den Hochhäusern, welche zu den höchsten Europas zählen. Außerdem gilt Frankfurt als ein wichtiges internationales Finanzzentrum sowie ein bedeutendes Industrie-, Messe- und Dienstleistungszentrum. Die Messe Frankfurt sowie die Europäische Zentralbank, die Deutsche Bundesbank, die Frankfurter Wertpapierbörse und weitere zahlreiche Finanzinstitute haben ihren Sitz in Frankfurt am Main.
Die Stadt ist, aufgrund Ihrer zentralen Lage, ein europäischer Verkehrsknotenpunkt. Der Frankfurter Flughafen zählt dabei zu den weltgrößten Flughäfen, das Frankfurter Kreuz zu den meist befahrenen Straßenknotenpunkt Deutschlands und der Frankfurter Hauptbahnhof ist ein wichtiger Bahnknotenpunkt.
Frankfurt am Main wird in 16 Ortsbezirke, 46 Stadtteile und 121 Stadtbezirke gegliedert. Die Stadt Frankfurt am Main grenzt an die Nachbarstädte Aschaffenburg, Darmstadt, Mainz, Wiesbaden und Hanau.
Früher bestand das Frankfurter Stadtgebiet aus den Stadtbezirken Altstadt, Innenstadt, Bahnhofsviertel, Gutleutviertel, Gallus, Westend, Nordend, Ostend Riederwald und Sachsenhausen, einschließlich des Frankfurter Stadtwaldes und acht weiteren Dörfern.
Wichtige Anlaufstellen
Rathaus:
Römerberg
60311 Frankfurt am Main
Bauamt:
Kurt-Schumacher-Straße
60311 Frankfurt am Main
Tel: 069 212
Grundbuchamt:
Amtsgericht Frankfurt am Main
Der Präsident des Amtsgerichts
Erich Fischer
Gerichtsstraße
60313 Frankfurt am Main