Gutachten für Entschädigung - Frankfurt am Main

Bewertung des entstandenen Schadens durch Entschädigungsgutachten

  • Qualifizierte Objektbesichtigung
  • Ermittlung der Entschädigungshöhe
  • Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
  • Kurzfristiger Ortstermin
Preis: 160,00 €/Stunde (inkl. 19% MwSt.)
Gutachten für Entschädigung - Bewertung des entstandenen Schadens durch Entschädigungsgutachten
Gutachten für Entschädigung - Frankfurt am Main

Entschädigungsgutachten für Schadensersatzansprüche

Immer dann, wenn ein Grundstückseigentümer durch Dritte in seinen Rechten eingeschränkt wird, ist in der Regel eine Entschädigung fällig. Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung fertigen wir Entschädigungsgutachten an.

Schadenbewertung & Ermittlung der Entschädigungshöhe

Unser erfahrener Bausachverständiger ermittelt die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. Der Entschädigungsberechtigte kann mit dem Gutachten seinen Anspruch auf Schadensersatz in Form einer Entschädigungszahlung geltend machen.

Wann liegt ein Anspruch auf Entschädigung vor?

Einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung können Eigentümer haben, wenn Wegerecht, Notwegerecht, Nießbrauch, Wohnrecht usw. zu Lasten des Grundstücks eingetragen werden sollen. Ebenso kann eine Entschädigung bei Enteignung von Grundstücken und enteignungsgleichen Eingriffen eingefordert werden.

  • Ihre Vorteile

    • Qualifizierte Objektbesichtigung
      Ein qualifizierter Bausachverständiger besichtigt das Objekt und nimmt die Bausubstanz genau unter die Lupe.
    • Ermittlung der Entschädigungshöhe
      Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung kalkuliert unser erfahrener Bausachverständiger die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung.
    • Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
      Unsere erfahrenen Bausachverständigen erstellen gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten.
    • Kurzfristiger Ortstermin
      Unsere Schnelligkeit verdanken wir unserer regionalen Nähe. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Bausachverständigen für Sie im Einsatz
  • Mehr- und Sonderleistungen

    Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:

    Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.)

    Stundensatz, je Std.

    160,00 €
    Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km.  0,95 €

    Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.

     5 %

    In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.

  • Erforderliche Information

    Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:

    • Grundbuchauszug
    • Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
    • Baulastenauskunft
    • Altlastenauskunft
    • Miet- und Pachtverträge
    • Aktueller Energieausweis
    • Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
    • Vorhandene Wertermittlungen
    • Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
    • Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
    • Bauzeichnungen/Grundrisse
    • Wohn-/ Nutzflächenberechnung
    • Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
    • Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
    • Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
  • Ablauf & Kontakt

    Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.

    Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

  • Örtliche Nähe

    Sachverstand. Ganz nah!

    Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Frankfurt am Main, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Frankfurt am Main kommen bzw. sich nicht in Frankfurt am Main auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

    Frankfurt am Main - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

    Frankfurt am Main ist in dem Bundesland Hessen die größte Stadt. Die Einwohneranzahl liegt bei rund 700.000 Bewohnern. Frankfurt am Main hat eine Fläche von 248,31km², welche so groß ist wie ca. 34.777 Fußballfelder. 

    Die Stadt ist berühmt für Ihre Skyline mit den Hochhäusern, welche zu den höchsten Europas zählen.  Außerdem gilt Frankfurt als ein wichtiges internationales Finanzzentrum sowie ein bedeutendes Industrie-, Messe- und Dienstleistungszentrum. Die Messe Frankfurt sowie die Europäische Zentralbank, die Deutsche Bundesbank, die Frankfurter Wertpapierbörse und weitere zahlreiche Finanzinstitute haben ihren Sitz in Frankfurt am Main.

    Die Stadt ist, aufgrund Ihrer zentralen Lage,  ein europäischer Verkehrsknotenpunkt. Der Frankfurter Flughafen zählt dabei zu den weltgrößten Flughäfen, das Frankfurter Kreuz zu den meist befahrenen Straßenknotenpunkt Deutschlands und der Frankfurter Hauptbahnhof ist ein wichtiger Bahnknotenpunkt.

    Frankfurt am Main wird in 16 Ortsbezirke, 46 Stadtteile und 121 Stadtbezirke gegliedert. Die Stadt Frankfurt am Main grenzt an die Nachbarstädte Aschaffenburg, Darmstadt, Mainz, Wiesbaden und Hanau. 

    Früher bestand das Frankfurter Stadtgebiet aus den Stadtbezirken Altstadt, Innenstadt, Bahnhofsviertel, Gutleutviertel, Gallus, Westend, Nordend, Ostend Riederwald und Sachsenhausen, einschließlich des Frankfurter Stadtwaldes und acht weiteren Dörfern.

    Wichtige Anlaufstellen

    Rathaus:
    Römerberg
    60311 Frankfurt am Main

    Bauamt:
    Kurt-Schumacher-Straße
    60311 Frankfurt am Main
    Tel: 069 212

    Grundbuchamt:
    Amtsgericht Frankfurt am Main
    Der Präsident des Amtsgerichts
    Erich Fischer
    Gerichtsstraße
    60313 Frankfurt am Main


Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter B. Sc. Daniel Marx, Regionalleitung Rhein-Main Frankfurt am Main
Bausachverständige, Immobiliensachverständige, Immobiliengutachterin und Baugutachterin B. Eng. Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main Frankfurt am Main
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Michael Dümler Frankfurt am Main

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